B 196

 

Was ist B 196? 

Seit dem 01. Januar 2020 ist es Inhabern der Klasse B möglich die Schlüsselzahl 196 zu erwerben. Mit dieser Schlüsselzahl sind diese befähigt Leichtkrafträder (Hubraum 125 cm3, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg) zu führen.

Um diese Schlüsselzahl zu erwerben muss der Schüler an einer speziellen Fahrerschulung teilnehmen. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Diese Erweiterung gilt nur in Deutschland!

 

Welche Voraussetzungen muss der Schüler erfüllen, um die Schlüsselzahl 196 erwerben zu können ?

Der Schüler muss mindestens 25 Jahre alt sein und den ununterbrochenen Vorbesitz der Klasse B für mindestens fünf Jahre vorweisen können. Des Weiteren muss er erfolgreich an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis, bei einer Fahrschule, durch einen Motorradfahrlehrer teilnehmen. Zuletzt muss die Teilnahmebscheinigung über die Fahrerschulung und ein aktuelles Passfoto, bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zeit zwischen der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196, ein Jahr nicht überschreiten darf!

 

Zur Ausbildung:

Die Ausbildung umfasst 4 theoretische Stunden á 90 Minuten und mindestens 5 praktische Stunden á 90 Minuten.

 

Zur Ausgabe der Teilnahmebescheinigung:

Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während den fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Hierbei ist folgendes zu beachten: Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach Absolvierung des gesetzlich Vorgeschriebenen Mindestumfang von fünf Doppelstunden á 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.

 

 

Nachzulesen auf:

https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein.html