Klasse BF17


Die Fahrerlaubnisklasse BF 17 ist der vorgezogene PKW Führerschein für das Fahren ab 17. Statt erst mit 18 Jahren, ist es mit dieser Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erlaubt Auto zu fahren. In der Zeit bis zum 18. Geburtstag muss jedoch immer ein im Führerschein eingetragener Begleiter beim Fahren dabei sein.

Die Ausbildung entspricht der zur Fahrerlaubnisklasse B.

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist der typische PKW-Führerschein.

Er berechtigt dazu, alle zweispurigen Kraftfahrzeuge bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t zu fahren. Es ist auch erlaubt einen kleinen Anhänger an das Auto zu hängen, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen beim Gewicht erfüllt.


Der Weg zum Führerschein

Um den Führerschein der Klasse B zu erlangen, muss sowohl eine theoretische, wie auch eine praktische Ausbildung abgeschlossen werden. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische und eine praktische Prüfung. Beide Ausbildungsteile sollten parallel stattfinden.

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in unserer Filiale statt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen insgesamt 14 theoretische Lektionen besucht werden.

Die Themen 1 bis 12 sind Grundstoffthemen. Diese Themen sind für jede Fahrerlaubnisklasse gleich. In diesen 12 Einheiten geht es um Themen wie Vorfahrtsregeln, Sicherheit im Straßenverkehr und Gesundheit.

Die Themen 13 und 14 sind spezielle Themen für den PKW, in denen es hauptsächlich um PKW spezifische Technik geht.

 

Die abschließende theoretische Prüfung findet beim TÜV an einem PC statt. Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgeschlossen werden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus Übungsstunden und Sonderfahrten.

 

In den Übungsstunden wird zu Beginn die richtige Bedienung des Fahrzeuges erlernt. Sie umfassen aber auch die Bewältigung von schwierigen Verkehrssituationen.

Die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie variiert bei jedem Schüler.

 

Anzahl und Inhalt der Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

 

Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, geht es zur praktischen Prüfung. Diese dauert 45 Minuten.

In dieser Zeit gilt es dem Prüfer zu zeigen, dass der Fahrschüler sicher, vorausschauend und umweltbewusst Auto fahren kann.