Mofa


Die Mofa-Prüfbescheinigung befähigt zum Führen von einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Km/h. 

Außerdem dürfen zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 & L2e-U) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Km/h geführt werden.

Beide Varianten dürfen mit einem Verbrennungsmotor von bis zu 50 ccm Hubraum oder einem Elektromotor abgeleitet werden. (Zweisitzig)

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs das Merkmal ,,Zweisitzigkeit" vermerkt ist.

 

Mindestalter: mindestens 15 Jahre, bei Direkterwerb

Einschluss: -Keine-

Voraussetzung: Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Es muss ein biometrisches Passbild vorgelegt werden.

 

Theorie und Praxis

Ersterwerb

Theorie:              6 Einheiten (je 90 Minuten) eines speziellen Mofa Kurses oder 2 Einheiten (je 90 Minuten) Zusatzstoff Klasse A

Theorieprüfung:  Die Prüfung beinhaltet 20 Fragen und darf mit höchstens 8 Fehlerpunkten bestanden werden.

                          

 

Praxis:                90 Minuten Grundausbildung. Je nach Können des Fahrschülers könnten zusätzliche Stunden hinzukommen.

Praxisprüfung:    Um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erwerben muss keine praktische Prüfung abgelegt werden.

 

Fristen

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder- wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist- zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. §18 Absatz 2 FeV.

Die theoretische Prüfung darf maximal drei Monate vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf maximal einen Monaten vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.