Klasse A


Die Klasse A befähigt zum Führen von Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Trikes mit einer Leistung von mehr als 15kw sind ebenfalls enthalten.

 

Mindestalter: mindestens 24 Jahre, bei Direkterwerb

Einschluss: eingeschlossen sind die Klassen AM, A 1 und A 2

Voraussetzungen: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest. (Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.)

 

Erweiterung der Führerscheinklasse

A 1 auf A

Die Besitzer eines A 1-Führerscheins brauchen für den Aufstieg, in eine höhere Führerscheinklasse, nur noch eine praktische Prüfung ablegen, wenn sie mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A 1 sind.

Eventuell können Fahrstunden gespart werden, wenn der Fahrlehrer die individuellen Fähigkeiten einschätzen kann.

(§ 15 Absatz 3 der FeV)

 

A 2 auf A

Die Besitzer der Fahrerlaubnisklasse A 2 müssen mindestens zwei Jahre nach dem Tag der bestandenen A 2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung, um den offenen Motorradführerschein A zu erwerben. Auch hier liegt die Anzahl der Übungsstunden im Ermessen des Fahrlehrers.

 

Theorie und Praxis

Ersterwerb

Theorie:            12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff

                          4 Einheiten (je 90 Minuten) Zusatzstoff Klasse A

Theorieprüfung: Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen und darf mit höchstens 10 Fehlerpunkten abgeschlossen werden.

                         (Keine zwei 5-Punkte-Fragen)

 

Praxis:               Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich individuell nach den Fähigkeiten des Schülers.

                          Des Weiteren sind vom Gesetzgeber 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.

                          (5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt)

Praxisprüfung:   Die Prüfung dauert 60 Minuten. In diesen 60 Minuten werden die Grundfahraufgaben und die Fahrsicherheit

                          abgeprüft.

 

Erweiterung

Theorie:             6 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff

                          4 Einheiten (je 90 Minuten) Zusatzstoff Klasse A

Theorieprüfung: Die Prüfung beinhaltet 20 Fragen und darf mit höchstens 6 Fehlerpunkten abgeschlossen werden.

 

Praxis:               Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich individuell nach den Fähigkeiten des Schülers.

                          Des Weiteren sind vom Gesetzgeber 6 Sonderfahrten vorgeschrieben.

                          (3x Überland;, 2x Autobahn; 1x Nachtfahrt)

Praxisprüfung:   Die Prüfung dauert 40 Minuten. In diesen 40 Minuten werden die Grundfahraufgaben und die Fahrsicherheit 

                          abgeprüft.

 

Fristen

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder- wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist- zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV.

Die theoretische Prüfung darf maximal drei Monate vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf maximal einen Monat vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.